Mit DM bezahle: Auch in diesem Jahr kann am 3. Oktober in einigen Geschäften in Neustadt in Holstein mit der „guten alten D-Mark“ bezahlt werden. Der Grund warum der Gewerbeverein eine solche Aktion anbietet ist, dass immer noch ein unfassbar großer Bestand an Münzen und Scheinen ungenutzt und nicht getauscht bei vielen in den Schubläden liegt.

Mehr als 20 Jahre nach der Einführung des Euro-Bargeldes horten viele weiterhin Mark und Pfennig. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank wurden Ende Juni 2023 ausstehende DM-Banknoten im Wert von rund 5,7 Milliarden D-Mark und DM-Münzen im Wert von etwa 6,5 Milliarden D-Mark registriert (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166196/umfrage/d-mark-im-umlauf/). Nicht nur Sammelleidenschaft führt dazu, dass dieser hohe DM Bestand noch nicht umgetauscht wurde. Vermutlich ist ein Großteil der Münzen von Touristen mit in ihre Heimatländer genommen worden. Manchmal werden DM Bestände auch erst bei Umzügen oder Erbschaften gefunden, und oftmals sind diese Funde regelrechte Schätze. Der Gewerbeverein hatte die Idee der „Mit-DM-zah- len-Aktion“ am 3. Oktober bereits vor vielen Jahren und in den letzten Jahren wurde in den Geschäf- ten immer wieder ein sehr großer DM-Betrag zum Bezahlen eingesetzt und so hofft nicht nur Jürgen Mohr vom eska-Kaufhaus, dass auch an diesem Jahr wieder viele Kund*innen ihre DM-Scheine und DM-Münzen für ein besonderes Shoppingerlebnis in Neustadt in Holstein nutzen. Der Gewerbever- ein weist darauf hin, dass an diesem Tag in vielen Geschäften mit DM bezahlt werden kann und dass es Rückgeld dann in EUR zurückgibt.

Mit DM bezahlen am 3. Oktober in den Geschäften der Innenstadt
Für den 3. Oktober wurde eine sog. „Stadtverordnung“ erlassen, d.h. alle Geschäfte (auch außerhalb der Bäderordnung) dürfen im Stadtgebiet an diesem Tag für fünf Stunden ihre Geschäfte öffnen. Darüber hinaus gibt es dann noch die Regelungen der Bäderverordnung, d.h. es dürfen alle Ge- schäfte öffnen, die dazu im Rahmen der Bäderverordnung befugt sind. In Neustadt in Holstein kön- nen die jeweiligen Verkaufsstellen, die unter die Bäderverordnung fallen, dabei in der Zeit von 11 bis 17 Uhr öffnen. Während dieser Öffnungszeiten ist der Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs insbesondere des touristischen Bedarfs zulässig (§ 2 Absatz 1 BäderVO).

Flohmarkt auf dem Marktplatz: Am Tag der Deutschen Einheit findet natürlich auch wieder der beliebte Flohmarkt auf dem Marktplatz statt. Der Gewerbeverein weist darauf hin, dass auf dem Flohmarkt nicht mit DM bezahlt werden kann.

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